Sozialrecht

Das Sozialrechtliche Mandat ist für Anwälte keine Selbstverständlichkeit: Nur selten ist es Gegenstand der juristischen Ausbildung und die Gebühren gelten als zu gering. Mich bewegt das Sozialrecht aus meiner Überzeugung. Den ersten Zugang zu diesem komplexen Rechtsgebiet habe ich durch die "Schnittstellen" zum Arbeitsrecht gefunden, z.B.:

  • Arbeitslosengeld nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
  • Sperrzeit, z.B. nach einem Auflösungsvertrag
  • Arbeitsunfall und alle damit zusammenhängenden Ansprüche aus dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung
  • das Recht der schwerbehinderten Menschen im Kontext von Einstellung (Vorstellungsgespräch), Arbeitsplatzgestaltung und Entlassung
  • Rentenrecht nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Auch durch Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs Sozialrecht bei der Deutschen Anwaltakademie im Jahr 2004 sind mir viele weitere sozialrechtliche Fragestellungen vertraut.

Es passiert nicht selten, dass die Behörde falsche Ratschläge erteilt oder unvollständig Auskunft gibt. Dann setze ich Ihren sozialrechtlichen Herstellungsanspruch durch und kläre Amtshaftungsansprüche.

Vor Monaten haben Sie Ihren Rentenantrag gestellt, doch Ihr Briefkasten bleibt leer. Sie erhalten keine Antwort auf Ihren Antrag auf Kranken- oder Pflegegeld. Ich erhebe für Sie ggf. Untätigkeitsklage und sichere Ihre Leistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.

Ob Ihnen Wohngeld oder Bafög bewilligt wird, können Sie nicht einschätzen. Und plötzlich flattert Ihnen der Bescheid ins Haus: Antrag abgelehnt! Die Begründung ist so verklausuliert geschrieben, dass Sie nicht wissen, ob wirklich Sie gemeint sind. Ich helfe Ihnen beim Verstehen und Prüfen von Bescheiden. Gegen jede Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen.

Als Ihr Anwalt habe ich das Recht, die Verwaltungsakte einzusehen und die Unterlagen für Sie zu kopieren. Die würden Sie sonst nicht zu Gesicht bekommen! Beispielsweise ein Arztbericht, der für die Entscheidung ausschlaggebend war.

Achtung: Frist! Man kennt das ja: Da liegt der Bescheid auf dem Tisch, und noch ehe man sich so richtig ärgern konnte, ist die Widerspruchsfrist von einem Monat abgelaufen. Trotzdem sollten Sie von mir auch in diesem Fall alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Ich denke für Sie an die für Fristen relevanten Umstände, z.B. die Prüfung der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides, die Zustellung, einen Überprüfungsantrag und an die Wiedereinsetzung.

Anwaltshonorar - wer soll das bezahlen?
Hier haben viele ein falsches Bild: Fragen Sie mich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für mich selbstverständlich. Vielleicht haben Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Das kläre ich gern für Sie.

Sicher kostet eine Beratung und eine Interessenvertretung Geld, doch sich nicht anwaltlich beraten zu lassen, kann teuer werden. Natürlich kann eine vorbeugende Beratung helfen, Kosten in der Zukunft zu vermeiden. Ich rechne meine Leistungen differenziert ab, je nach Umfang und unter Bezugnahme der Vergütungsvorschriften.