Über mich & Spezialisierung
Als Rechtsanwalt in Halsbrücke mit Zweigstelle in Berlin vertrete ich nur zielgerichtete Mandate in meinen Interessengebieten Arbeitsrecht, Sozialrecht und ausgewählte Bereiche des Internet- und KI-Rechts sowie bestimmte verwaltungsrechtliche Fragestellungen. Meine Kernkompetenz besteht im Arbeitsrecht, da ich seit über 20 Jahren für einen Arbeitgeberverband tätig bin.

Meine Philosophie
Ich setze mich für gerechte Ergebnisse, nicht für Rechthaberei ein. Eine gute Lösung muss auch umsetzbar sein und nachhaltig Bestand haben. Daher ist mir wichtig, den vollständigen Kontext Ihres Problems zu verstehen – nicht nur die juristischen Aspekte, sondern auch die dahinterliegenden Interessen und Rahmenbedingungen. Nur so können wir gemeinsam eine Lösung finden, die Ihren Bedürfnissen gerecht wird. Deshalb geht es mir bei einer Mandatsübernahme auch um Informationen, die aus rein juristischer Sicht teilweise entbehrlich wären.
Wie kommen wir zusammen?
Wenn sich unsere Vorstellungen decken, freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob und wie eine Zusammenarbeit zielführend sein kann. Wir besprechen im Anschluss transparent die Modalitäten einer Honorarvereinbarung und legen die Ziele meiner anwaltlichen Tätigkeit für Sie in einer Mandatsvereinbarung fest. Erst mit dieser Mandats- und Honorarvereinbarung beginnt meine Arbeit für Sie zu den vereinbarten Rahmenbedingungen und kalkulierbaren Kosten. Bitte nehmen Sie im ersten Schritt nur telefonisch oder per Mail Kontakt auf. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit!
Hinweis: Um mögliche Interessenkonflikte zwischen meiner verbandlichen und anwaltlichen Tätigkeit konsequent zu vermeiden, übernehme ich keine Mandate aus der Baubranche.
